Montag, 2. Dezember 2013

Berufsförderungsdienst - Der BFD erstattet nun auch die Mehrwertsteuer bei externen Maßnahmen

Berufsfoerderungsdienst Logo
Logo BFD (Quelle: BFD Bundeswehr)
Der Berufsförderungsdienst unterstützt die Soldaten auf Zeit der Bundeswehr bei der Wiedereingliederung in das zivil berufliche Leben. Am 26.07.2012 traten mit dem Bundeswehrreform-Begleitgesetz geänderte BFD-Ansprüche in Kraft, die allerdings auch nur die Soldaten betreffen wird, die nach dem genannten Datum ihren Dienst antreten werden oder auch schon angetreten haben.

Bei der Förderung von externen Bildungsmaßnahmen war es bisher so, dass die anfallende Mehrwertsteuer nicht vom BFD der Bundeswehr, sondern vom Soldaten selbst getragen werden musste. Nun hat uns die Nachricht erreicht, dass diese ab sofort auch vom Berufsförderungsdienst übernommen wird.

Sobald wir Informationen zu den Vorschrifts- oder Gesetzesänderungen haben, werden wir diese hier ergänzen. Aktive Soldaten sollten ihr BFD-Berater einfach darauf ansprechen - habt ihr weitere Infos fürs und - bitte einfach einen Kommentar hinterlassen DANKE!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen